Sprechen Sie uns an:

wir sind Ihr zuverlässiger Partner

  • zur Ermittlung des Verkehrs- bzw. Marktwerts
    von bebauten und unbebauten Grundstücken, bei Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaurechten, Wohnungs- und Nießbrauchrechten, bei Kauf oder Verkauf, Schenkung, Vererbung, Überlassung, Auflösung einer Ehe oder von sonstigen Gemeinschaften, Teilungs- oder Zwangsversteigerungen sowie in gerichtlichen Vormundschafts- und Betreuungsfällen
  • zur Ermittlung des Neu- oder Zeitwerts
    für Bilanzzwecke nach IFRS - Fair Value gem. IAS 40 bei als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
  • zur Entschädigungsermittlung
    bei Enteignungen, Baulandumlegungen und städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen
  • zur Ermittlung des Beleihungswerts
    für Geschäfts- und Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen
  • zur Ermittlung des niedrigeren gemeinen Werts
    bei Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • zur Ermittlung des steuerlichen Teilwerts
    bei Einlagen und Entnahmen von Grundstücken aus dem Betriebsvermögen bzw. Betriebsaufgabe

Baugutachten für Ihre Immobilie vom zertifizierten Bausachverständigen

Für die Bewertung von Immobilien, beispielsweise mit einem Baugutachten, gibt es vielfältige Anlässe. Der Immobilienwert ist immer dann von vitalem Interesse, wenn ein Eigentumswechsel bevorsteht oder wenn die Immobilie mit Grundstück nebst aufstehendem Gebäude steuerlich bewertet werden soll respektive muss.

In dieser Situation sind wir als Sachverständigensozietät für Immobilienbewertung gefragt und gefordert!

Der zertifizierte Baugutachter ist dazu in der Lage, auf einer Vielzahl und Vielfalt von Sachgebieten fachlich qualifizierte Aussagen zu machen und als Sachverständiger Baugutachten zu erstellen. Das Spektrum reicht von der Bewertung einer Altbausanierung für die Bestandsimmobilie aus dem vergangenen Jahrhundert bis zum Baugutachten eines Neubaus.

Baugutachter vs. Sachverständiger

Bausachverständiger ist ein Sammel- beziehungsweise Oberbegriff für die zwei Bezeichnungen Baugutachter und Sachverständiger. In ihrer Bedeutung und Auswirkung haben beide Begriffe dieselbe Bedeutung. Sie definieren dasselbe Aufgabenfeld und nehmen auch keinerlei Wertung zu Qualifikation oder Kompetenz der betreffenden Person vor.

Juristen wie Anwälte und Richter bevorzugen die Bezeichnung Baugutachter, während ansonsten der Bausachverständige eher als Sachverständiger angesprochen wird. Andererseits wird der Begriff Gutachter oder Baugutachter im direkten Zusammenhang mit seiner Tätigkeit verwendet, Gutachten beziehungsweise Baugutachten zu erstellen – denn das ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit als Bausachverständiger.

Verschiedenartige Immobiliengutachten

Jedes Gutachten eines Bausachverständigen ist die umfängliche Analyse der zu bewertenden Liegenschaft mit Grundstück und aufstehendem Gebäude, oder aber eines unbebauten Grundstückes.

Überprüft sowie bewertet werden die individuellen Eigenschaften mit ihren Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmalen. Zu den gängigen Bewertungsfaktoren gehören Objektlage und Objektgröße sowie die Immobilienausstattung mitsamt der Einrichtung. Anlässe für Grundstücks- und Immobilienbewertungen sind Bilanzzwecke, Beleihung durch Kreditinstitute oder auch die Entschädigungsermittlung aufgrund von städtebaulicher Umlegung, wegen Baulandumlegung bis hin zur Enteignung.

Unterschieden wird in die drei Wertverfahren zur Ermittlung des Ertrags-, Sach- sowie des Vergleichswertes. Entscheidende Rechtsgrundlagen sind die Wertermittlungsrichtlinien sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV.

Verkehrswertgutachten vom Baugutachter

Nach § 194 Baugesetzbuch wird der Verkehrswert als Marktwert durch denjenigen Preis bestimmt, „….. der zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre …..“.

Der Bausachverständige berücksichtigt bei der Bestandsimmobilie beispielsweise den Zustand der energetischen Beschaffenheit sowie den Gesamtzustand des Objektes aus baulicher und technischer Sicht.

Für den Neubau hingegen ist der Erschließungszustand des Baugrundstückes ein wertmäßig ausschlaggebender Faktor. Während Straße, Kanalisation und Strom ein Muss sind, verhält es sich Kommunikation von Telefon bis Internet deutlich anders. Das komplett erschlossene Baugrundstück und somit auch das Gebäude ist deutlich wertvoller als dieselbe, allerdings nur teilerschlossene Liegenschaft.

Weiterhin fließen Außenanlagen wie Garage und Carport, Gartenfläche oder versiegelte Grundstücksfläche von der Terrasse bis zu Gehwegen auf dem Grundstück in das Verkehrswertgutachten ein.

Bausachverständiger erstellt Gutachten für Bauherren und Käufer

Das objektive Verkehrsgutachten ist im Interesse aller Beteiligten – vom Bauherrn über den Immobilienkäufer bis zum Immobilienverkäufer. Der möchte einen möglichst hohen Verkaufserlös erzielen, während Bauherren oder Hauskäufer an einem möglichst niedrigen Kaufpreis interessiert sind.

In diesem ständigen, geradezu unvermeidbaren Spannungsfeld bewegt sich der Baugutachter mit seiner Expertise aus Zahlen, Daten und Fakten. Üblicherweise ist er seiner Unabhängigkeit und Objektivität wegen öffentlich vereidigt. Das macht ihn in jeder Hinsicht glaub- und vertrauenswürdig bis integer.

Resümee

Entscheidend für die von uns erstellten Verkehrswertgutachten ist die Anerkennung bei bundesweit allen Zivil- respektive Finanzgerichten und Behörden, bei Kreditinstituten und Versicherungen bis hin zur BaFin, der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht.

Heutzutage wird keine Investitionsentscheidung ohne ein hieb- und stichfestes Verkehrswertgutachten zum aktuellen Marktwert getroffen. Wir erstellen Gutachten sowohl über den Zeit- als auch den Verkehrswert.

An unseren drei Standorten Köln, Solingen und Melle im Landkreis Osnabrück sind wir in Nordrhein-Westfalen sowie im südlichen Niedersachsen persönlich erreichbar. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wir freuen uns darauf, Sie als Bausachverständiger zu beraten – vom ersten unverbindlichen Gespräch bis zum Immobiliengutachten.

 

RICS  B.V.S Sachverständige  HypZert